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   OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 8/20   

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https://dejure.org/2020,49324
OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 8/20 (https://dejure.org/2020,49324)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.11.2020 - 5 KN 8/20 (https://dejure.org/2020,49324)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. November 2020 - 5 KN 8/20 (https://dejure.org/2020,49324)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 03.10.2019 - C-197/18

    Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 8/20
    Denn bei Überschreitungen des Schwellenwertes für Nitrat von 50 mg/l im Grundwasser ist eine Beeinträchtigung der rechtmäßigen Nutzung des Grundwassers nach Art. 2 Buchst. j und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 91/676/EWG anzunehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2019, C-197/18, Celex-Nr. 62018CJ0197, Rn. 39, juris).

    Das entspricht im Lichte des Art. 20a GG dem gesetzlichen Leitbild des § 7 Abs. 2 Nr. 1 GrwV 2010/2017 und ist zugleich als ein subjektiv wehrfähiger Anspruch der von Nitratverunreinigung des Grundwassers aus landwirtschaftlichen Quellen Betroffenen anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019, C-197/18, Celex-Nr. 62018CJ0197, Rn. 73, juris).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass der diffuse Nitrateintrag aus landwirtschaftlichen Quellen auf die nicht hinreichend bedarfsangepasste Düngung landwirtschaftlicher Flächen zurückgeht, die im Widerspruch zu dem nach Art. 5 Abs. 4 Buchst. a in Verbindung mit Anhang III Abs. 1 Nr. 3 der Richtlinie 91/676/EWG geltenden Grundsatz der ausgewogenen Düngung steht, weil sie keinen Ausgleich zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und der Stickstoffmenge, mit der die Pflanzen aus dem Boden und aus der Düngung versorgt werden, schafft (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019, C-197/18, Celex-Nr. 62018CJ0197, Rn. 63, juris).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 3 B 37.17

    Eignung des Grünlandumbruchverbots; Vereinbarkeit des Grünlandumbruchverbots mit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 8/20
    Die Regelung ist zur Zielerreichung geeignet, weil sie den gewünschten Erfolg fördert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 3 B 37.17 -, Rn. 7, juris).

    Ihre Erforderlichkeit ließe sich nur verneinen, wenn die Mittelauswahl offensichtlich falsch wäre und eindeutig feststünde, dass sich der Zweck mit einem milderen Mittel sachlich gleichwertig erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2018, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. September 2019 - 2 C 106/18 -, Rn. 29, juris).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 8/20
    Sie richtet sich hingegen nicht - wie die Antragsteller unter Hinweis auf ein insoweit nicht einschlägiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 09. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, Rn. 489) meinen - nach den jeweils aktuellsten, verfügbaren Daten.

    Eine darüber hinaus gehende Inzidentkontrolle des BWP 2016 ist angesichts der Beurteilungsspielräume der für die Bewirtschaftungsplanung zuständigen Stellen im gerichtlichen Verfahren nicht veranlasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Februar 2017, 7 A 2.15, BVerwGE 158, 1-142, Rn. 489, juris).

  • OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18

    Verpflichtung zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets zur Umsetzung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2020 - 5 KN 8/20
    Ihre Erforderlichkeit ließe sich nur verneinen, wenn die Mittelauswahl offensichtlich falsch wäre und eindeutig feststünde, dass sich der Zweck mit einem milderen Mittel sachlich gleichwertig erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2018, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. September 2019 - 2 C 106/18 -, Rn. 29, juris).
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